FAQ zu Rechnungen
Rechnungsbegriffe
Eine Kilowattstunde - das bedeutet über 60 Minuten wird eine Leistung von 1.000 Watt erbracht. Mit einer Kilowattstunde Strom kann man zum Beispiel 70 Tassen Kaffee kochen oder 9 Liter Tee, 133 Scheiben Toast toasten oder 50 Stunden am Laptop arbeiten.
Statt der Größe des Wasserzählers bildet ab dem 01.01.2024 die abgenommene Jahresmenge an Trinkwasser bezogen auf 365 Tage die Grundlage für den Grundpreis. In acht Verbrauchsklassen wird dann abhängig vom Verbrauch eines Gebäudes bzw. Objektes der Grundpreis festgelegt.
Der Arbeitspreis ist der Preis für jede Kilowattstunde (kWh) Strom oder Gas, die Sie tatsächlich verbrauchen. Er wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) angegeben.
Der Grundpreis ist eine Pauschale für die fixen Kosten. Dazu zählen z.B. der Service rund um alle Vertragsangelegenheiten und die Abrechnung.
Die Zahl wird zur Umrechnung von in Kubikmetern gemessenen Erdgasverbrauch in Kilowattstunden benötigt. Denn der Brennwert für Erdgas ist davon abhängig, welche Temperaturen und welcher Luftdruck am Verbrauchsort vorherrschen. Damit alle Kunden mit einer Kilowattstunde Erdgas den gleichen Energiegehalt bekommen, wird dieser mithilfe der Zustandszahl berechnet.
Wenn Ihr Zählerstand nicht von einem Ableser oder durch Sie abgelesen wurde, erfolgt die Abrechnung auf Basis einer „Schätzung“. Diese erfolgt aber auf Basis des Wissens um Ihre Vorjahresverbräuche (wenn vorhanden), des Wissens über typische Verbräuche für Ihren Haushaltstyp und unter Berücksichtigung der jahreszeittypischen Verbrauchsveränderungen. Es ist also eher eine Hochrechnung als eine "Schätzung".
Wenn wir Sie mit Strom oder Gas beliefern, erhalten Sie von uns einmal im Jahr eine Jahresabrechnung. Damit Sie den Jahresverbrauch nicht komplett im Voraus bezahlen müssen, berechnen wir eine monatliche Summe. Das nennen wir Abschlag. Diesen Service bieten viele Strom- und Gasanbieter.
Der Brennwert bezeichnet den im Erdgas enthaltenen Energiegehalt, der im wesentlichen vom Methangasanteil geprägt wird. Der Brennwert von Erdgas hängt von Luftdruck und Temperatur ab. Beides wird am Verbrauchsort als mithilfe der Zustandszahl in der Gasabrechnung berücksichtigt.
Gemeinden verlangen eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Das ist ein bilanzierungs- und abrechnungstechnisches Konstrukt und wird durch einen Anschlussnutzer bzw. Anlagenbetreiber für den Verbrauch bzw. die Erzeugung von Energie genutzt.
Das ist eine Abkürzung für die Art und weise, wie Ihr Zähler für die Rechnung abgelesen wurde. Die Bedeutung der Kürzel ist:
A = Ablesung durch Ableser
K = Ablesung durch Kunden
S = Maschinelle Schätzung
M = Manuelle SchätzungDas ist das Unternehmen, das Ihren Zähler bereitstellt und dafür sorgt, dass die von Ihnen verbrauchte Energie gemessen wird, in der Regel das Unternehmen, das auch die Strom- und Gasnetzte betreibt.
Das ist eine Stelle, an der Energie gemessen wird. Die Stelle beinhaltet alle technischen Einrichtungen, die zur Ermittlung und ggf. Übermittlung der Messwerte erforderlich sind.
Messlokationen werden durch die Zählpunktbezeichnung identifiziert.
Um die Energie bis zu Ihnen nach Hause zu bringen, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber berechnet uns dafür ein Netznutzungsentgelt. Dieses Entgelt für den Netzzugang ist in Ihrem Endpreis bereits enthalten.
Abschlag & Preise
Nein. Wenn sich Preise ändern, ändern wir nicht Ihre Abschläge. Sie können diese jedoch jederzeit in der Mark-E App oder im Online Center für Kunden anpassen.
Ja. Als Privatkunde können Sie Ihre Abschläge selbst anpassen – in unserer Mark-E App oder im Online Center.
Sie sind bereits bei uns Kunde? Dann nehmen wir Ihren bisherigen Jahresverbrauch und teilen ihn durch 12 Monate. Dieses Zwölftel ist dann Ihr monatlicher Abschlag.
Wenn Sie noch nicht wissen, wie viel Strom oder Gas Sie verbrauchen werden: Kein Problem. Wir ermitteln einen fairen Abschlag auf Basis von Erfahrungswerten, weil wir in über 100 Jahren Energieversorgung gelernt haben, wie viel je nach Wohnungsgröße bzw. Personenzahl im Haushalt verbraucht wird. Übrigens: Wenn Sie uns regelmäßig Ihre Zählerstände (z.B. in unserer Mark-E App) mitteilen, können wir mit jeder Jahresrechnung den Abschlag sehr passgenau kalkulieren.Ihr Strompreis oder Gaspreis besteht nicht nur aus dem Preis für den reinen Strom oder das reine Gas. Auf diesen Preis kommen noch einige Kosten obendrauf: Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Abgaben und Steuern.
Vor allem die Netzentgelte sorgen für die Preisunterschiede. Diese sind vergleichbar mit einem Porto für den Transport des Stroms über das Stromnetz bzw. des Gases über das Rohrnetz zu Ihnen. Es gibt viele verschiedene Netzbetreiber in Deutschland. Jeder Netzbetreiber erhebt andere Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur reguliert diese Entgelte. Mark-E als Anbieter führt die Netzentgelte an die jeweiligen Netzbetreiber ab. Mit den Netzentgelten wird u.a. das Stromnetz bzw. Gasnetz Instand gehalten und ausgebaut. Zusätzlich verlangen Gemeinden eine Konzessionsabgabe. Das ist eine Art „Miete“ für öffentliche Wege, unter denen z.B. Strom- oder Gasleitungen verlegt sind. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach der Größe der Gemeinde.
Sowohl für die Kilowattstunde Strom als auch für Gas müssen wir Steuern, Abgaben und Umlagen erheben, die wir selbst an die staatlichen Institutionen abführen müssen. Da wir auf diese sogenannten staatlichen Preisbestandteile keinen Einfluss haben, nehmen wir diese von unserer Preisgarantie aus. Grundsätzlich geben wir aber auch Vergünstigungen dieser staatlichen Preisbestandteile an Sie weiter.
Im Nettopreis enthalten sind:
Der Preis für Strom, Gas oder Wasser und
Netzentgelte sowie diverse Steuern, Abgaben und Umlagen
Im Nettopreis ist nicht enthalten die Umsatzsteuer von derzeit 19 % bzw. 7%. Der Preis inklusive Umsatzsteuer ist der Bruttopreis.
Abrechnung & Zahlung
Als Kunde können Sie als Zusatzleistung auch eine monatliche bzw. quartärliche Rechnung bekommen. Ferner gibt es auch noch die Möglichkeit, eine Stichtagsabrechnung gegen Entgelt zu bekommen. Wenden Sie sich dafür an unseren Kundenservice.
Wir haben ein rollierendes Abrechnungsverfahren, bei dem Sie immer einmal jährlich eine Jahresabrechnung bekommen.
Sollte aufgrund eines Umzugs oder eines anderen Umstands, der zu einem vorzeitigen Kündigungsrecht führt, eine unterjährige Abrechnung notwendig sein, wird der aktuelle Zählerstand mit den geleisteten Abschlägen abgeglichen.
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie in Ihrer Auftragsbestätigung Informationen über Höhe und Fälligkeit Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresverbrauchsabrechnung. Eine eventuell vorhandene Differenz zwischen der Menge der bezahlten und konsumierten Energie wird dann zeitnah beglichen (Gutschrift bzw. Forderung).
Sie können per SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) oder Überweisung bezahlen.
Unser Tipp: Einzugsermächtigung
Wenn Sie ein Girokonto bei einem deutschen Geldinstitut haben, empfehlen wir Ihnen die bequeme Zahlung per Einzugsermächtigung. Dazu erteilen Sie uns ein SEPA-Mandat. Das können Sie zum Beispiel bei uns im Online-Center sicher erledigen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Abschläge immer rechtzeitig eingezogen werden. Wenn Sie dieses Konto auch für Gutschriften ermächtigen, werden auch Gutschriften automatisch überwiesen. Die Einzugsermächtigung können Sie jederzeit widerrufen.Auch möglich: Überweisung/Dauerauftrag
Sie können den monatlichen Abschlag selbst überweisen, beispielsweise mit einem Dauerauftrag. Bitte bedenken Sie, dass Sie Änderungen des Abschlags oder Nachzahlungen selbst innerhalb der gesetzten Fristen erledigen müssen.Mit der schriftlichen Bestätigung Ihres Vertrags erhalten Sie einen sogenannten Abschlagplan. Dieser weist die monatlichen Zahlungen an uns aus. Diese Beträge haben wir für Sie berechnet. Die Grundlage: Der Jahresverbrauch in Kilowattstunden (kWh), den Sie bei der Bestellung angegeben haben. Daraus ergibt sich eine Jahressumme, die wir durch 12 Monate teilen.
E-Rechnungen allgemein
Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.
Im Gegensatz zu Papierrechnungen oder PDF-Dateien enthält die E-Rechnung Informationen in Form von strukturierten Datensätzen. Dadurch können die Rechnungsdaten direkt in Buchhaltungs-, ERP- und Finanzsysteme übernommen werden, ohne dass eine manuelle Erfassung erforderlich ist.
Damit eine Rechnung als E-Rechnung gilt, muss sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen und in einem zulässigen Format bereitgestellt werden. Papierrechnungen oder PDF-Dateien allein erfüllen diese Anforderungen nicht und gelten daher nicht als E-Rechnung.
Die E-Rechnung wird in Deutschland schrittweise zur neuen Standardform für den Rechnungsaustausch. Grundlage dafür ist das Wachstumschancengesetz, das eine moderne und digitale Rechnungsabwicklung fördert.
Seit dem 01.01.2025 sind alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für die Erstellung von E-Rechnungen gilt eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum 01.01.2027. Ab diesem Zeitpunkt stellen wir unseren Geschäftskunden Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung.
HIntergrundinformationen:
Seit dem 01.01.2025 sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Gemäß dieser Regelung sind Unternehmen branchenübergreifend und unabhängig von ihrer Größe zur Einhaltung der E-Rechnungspflicht verpflichtet, sofern sie Umsatzsteuer zahlen.
Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsfristen. Bis zum 31.12.2026 können Unternehmen weiterhin bestehende Rechnungsformate wie PDF oder Papierrechnungen verwenden.
Die E-Rechnung macht die Rechnungsbearbeitung einfacher, schneller und effizienter. Da alle Rechnungsdaten in einem standardisierten digitalen Format vorliegen, können sie direkt in Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Systeme übernommen werden. Die manuelle Erfassung entfällt weitgehend.
Das spart Zeit, reduziert den Verwaltungsaufwand und minimiert Fehler bei der Datenübertragung. Gleichzeitig sorgen einheitliche gesetzliche und technische Standards für mehr Sicherheit und Rechtssicherheit bei der Verarbeitung von Rechnungen.
E-Rechnungen stehen Ihnen sofort zur Verfügung. Verzögerungen durch Druck, Versand oder Postlaufzeiten entfallen. So können Rechnungen schneller bearbeitet, geprüft und bezahlt werden.
Mit der E-Rechnung profitieren Sie von digitalen Prozessen, die Ihre Abläufe vereinfachen können.
Wechsel zur E-Rechnung
Die Zustellung der E-Rechnung erfolgt ab dem 01.01.2027 ausschließlich auf elektronischem Weg, in unserem Fall per E-Mail.
So läuft die Umstellung ab:
1. Empfang von E-Rechnungen ermöglichen
Bitte prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen technisch in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Neben einem geeigneten E-Mail-Postfach wird hierfür in der Regel eine Software benötigt, die die gesetzlichen E-Rechnungsformate unterstützt. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechnungsprozesse auch nach der Umstellung reibungslos funktionieren.
2. Rechnungsdaten aktualisieren und Format auswählen
Vor der Umstellung erhalten Sie als Geschäftskunde ein Informationsschreiben von uns. Darin werden Sie gebeten, Ihre aktuellen Rechnungsdaten bereitzustellen oder ggf. zu prüfen. Dies kann über das beigefügte Formular oder über ein Online-Formular erfolgen. Außerdem wählen Sie hier das gewünschte Rechnungsformat aus.
3. E-Rechnungen digital erhalten
Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Sie Ihre Rechnungen ausschließlich als E-Rechnung. Diese können direkt digital empfangen, archiviert und weiterverarbeitet werden.
Nein. Im Zuge der gesetzlichen Einführung der E-Rechnung werden Papierrechnungen für Geschäftskunden zum Ende des Jahres 2026 eingestellt. Ab dem 01.01.2027 erfolgt der Rechnungsversand ausschließlich auf elektronischem Weg, beispielsweise per E-Mail. Eine postalische Zustellung von Papierrechnungen ist dann nicht mehr vorgesehen.
Sollten Sie Ihre Rechnungen weiterhin in Papierform wünschen, können Sie die erhaltene E-Rechnung selbstverständlich selbst ausdrucken und archivieren. Insbesondere das Format ZUGFeRD enthält neben den maschinenlesbaren Rechnungsdaten eine PDF-Darstellung, die sich wie eine klassische Rechnung lesen und bei Bedarf ausdrucken lässt.
Die Mark-E/Stadtwerke Lüdenscheid bietet für den Versand von E-Rechnungen die beiden in Deutschland etablierten und gesetzlich anerkannten Formate ZUGFeRD und XRechnung an. Beide Formate erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 und entsprechen somit den gesetzlichen Vorgaben für elektronische Rechnungen.
Standardmäßig setzt Mark-E/Stadtwerke Lüdenscheid auf ZUGFeRD. Sie erhalten Ihre Rechnung in der Ihnen vertrauten PDF-Darstellung, die zusätzlich einen eingebetteten XML-Datensatz enthält.
Alternativ kann die Rechnung auch im Format XRechnung bereitgestellt werden. Dieses Format besteht ausschließlich aus einer strukturierten XML-Datei und wurde insbesondere für den Austausch mit öffentlichen Auftraggebern wie Behörden, Kommunen sowie Bundes- und Landesverwaltungen entwickelt. Im Gegensatz zu ZUGFeRD enthält die XRechnung keine visuelle PDF-Darstellung.
Mit der Umstellung auf die E-Rechnung erhalten Sie Ihre Rechnungen künftig ausschließlich in digitaler Form. Dadurch entfallen papierbasierte Prozesse, was Zeit spart und die Rechnungsverarbeitung effizienter macht. Voraussetzung ist jedoch, dass Ihre Buchhaltungs- oder ERP-Systeme die elektronischen Rechnungsformate ZUGFeRD oder XRechnung empfangen und verarbeiten können. Prüfen Sie daher frühzeitig, ob Ihre eingesetzte Software die neuen Formate unterstützt, und nehmen Sie gegebenenfalls Anpassungen vor.
Eine weitere Änderung betrifft die bisherige Nutzung von Sammelrechnungen. Da die E-Rechnung einem einheitlichen gesetzlichen Standard folgt, sind Sammelrechnungen in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen. Stattdessen wird jede Rechnung einzeln und in einem strukturierten elektronischen Format übermittelt
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Noch offene Fragen?
Kontaktieren Sie uns gerne. Wir beantworten all Ihre Fragen rund um Ihre Rechnung.
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